AGB – Fabian Djezzar Dienstleistungen
Gültig ab 01.06.2025
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Vermietungen und sonstigen Leistungen, die zwischen Fabian Djezzar Dienstleistungen (nachfolgend „Auftragnehmer, Vermieter oder Verkäufer“) und dem Kunden abgeschlossen werden.
Sie gelten für alle Geschäftsbereiche:
- Zaunbau und Montage inkl. Materialverkauf
- Maschinen- und Geräteverleih
- Verkauf von Zaunmaterial und Zubehör (ohne Montage)
I. ZAUNBAU UND MATERIALVERKAUF
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots oder durch schriftliche bzw. elektronische Auftragsvergabe des Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot. Änderungen oder Zusatzleistungen während der Ausführung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Mehrarbeiten bis zu 10 % des ursprünglichen Auftragswertes, die zur ordnungsgemäßen Ausführung notwendig sind (z. B. bei unvorhergesehenen Bodenverhältnissen oder zusätzlichen Fundamentarbeiten), dürfen ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt und gemäß den im Angebot genannten Verrechnungssätzen berechnet werden.
Darüber hinausgehende Leistungen erfolgen ausschließlich nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
100 % der Materialkosten sind vor Auftragserfüllung fällig. Diese Vorauszahlung dient zur Sicherstellung der rechtzeitigen und vollständigen Materialbeschaffung. Ohne fristgerechte Zahlung erfolgt keine Materialbestellung oder Terminfreigabe.
Der Restbetrag ist unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellung der Arbeiten bzw. ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Preisgleitklausel:
Erhöhen sich die Beschaffungskosten für Materialien um mehr als 5 % gegenüber dem Stand bei Angebotserstellung, kann der Preisanteil entsprechend der Materialgewichtung angepasst werden.
§5 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, Vermieters oder Verkäufers. Dies gilt auch für verbautes Material, soweit eine Trennung ohne Beschädigung möglich ist.
§6 Abnahme und Gewährleistung
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit dem Kunden. Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Fertigstellung oder spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Abnahme trotz Mitteilung der Fertigstellung, gilt die Leistung als ordnungsgemäß abgeschlossen.
Verdeckte Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, in der Regel 2 Jahre bei Verbrauchern. Bei Unternehmern kann die Frist auf 12 Monate beschränkt werden.
§6a Haftungsausschlüsse & Ausführungshinweise (Zaunbau)
- Grenzverläufe:
Die Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Fluchtlinien oder Nachbarrechtlichen Regelungen liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer führt keine Vermessungen durch. Eine Haftung für etwaige Grenzverletzungen wird ausgeschlossen. - Unterirdische Leitungen / Einbauten:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Baubeginn schriftlich über die Lage aller unterirdischen Leitungen, Rohre, Kabel oder sonstigen Einbauten zu informieren.
Für Schäden an nicht gekennzeichneten oder unbekannten Einbauten wird keine Haftung übernommen. - Baugrund / Bodenverhältnisse:
Die Beurteilung des Untergrundes erfolgt ohne geotechnische Untersuchung. Für Schäden durch Setzungen, Bewegung des Baugrunds oder fehlende Tragfähigkeit wird keine Haftung übernommen. - Witterung & Materialverhalten:
Reklamationen aufgrund witterungsbedingter Veränderungen oder produktionstechnisch bedingter Farbabweichungen sind ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere:- Ausdehnung oder Schrumpfung von Kunststoffteilen
- Verformung bei Hitze/Kälte
- UV-bedingtes Ausbleichen
- Oberflächenveränderungen durch Feuchtigkeit
- Flugrostbildung an Metallteilen
- Maßtoleranzen:
Leichte Abweichungen bei Maß oder Farbe innerhalb der geltenden DIN-Toleranzen gelten nicht als Mangel. - Vorbereitung & Zugang:
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle frei zugänglich und vorbereitet ist. Hindernisse (z. B. Pflanzen, Altzaun, Pflastersteine) sind rechtzeitig zu entfernen. Mehraufwand wird gesondert berechnet. - Bild- und Videodokumentation:
Im Rahmen des Projekts erstellte Bilder oder Videos dürfen vom Auftragnehmer zu Dokumentations- oder Werbezwecken verwendet werden, sofern keine erkennbaren Personen ohne schriftliche Einwilligung abgebildet sind. - Verbleib von Aushub / Verpackung:
Nicht verbaute Sichtschutzstreifen, Verpackungsmaterial oder Bodenaushub verbleiben auf dem Grundstück, sofern keine gesonderte Entsorgungsvereinbarung besteht.
II. MASCHINEN- UND GERÄTEVERLEIH
§7 Mietgegenstand
Der Vermieter stellt dem Kunden Maschinen oder Geräte (z. B. Garten- oder Baumaschinen) zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Art und Zustand des Mietobjekts ergeben sich aus dem Mietvertrag.
§8 Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe. Rückgabe erfolgt in sauberem Zustand. Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 50 €, bei fehlendem Kraftstoff eine Betankungspauschale von 15 € erhoben. Verspätete Rückgaben werden nach Tagespreis nachberechnet.
§9 Haftung und Obhutspflicht
Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung während der Mietdauer. Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
§10 Kaution und Zahlung
Eine angemessene Kaution kann verlangt werden. Die Zahlung ist spätestens bei Rückgabe des Mietobjekts fällig, sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde.
III. VERKAUF VON ZÄUNEN UND ZUBEHÖR (OHNE MONTAGE)
§11 Vertragsabschluss und Lieferung
Ein Kaufvertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung, durch Annahme eines Angebots oder durch Zahlung zustande.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§12 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
Bei Fernabsatzgeschäften steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 355 BGB zu. Eine Widerrufsbelehrung wird gesondert übermittelt.
§13 Sachmängelhaftung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Bei gewerblichen Kunden kann diese auf 12 Monate beschränkt werden.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen.
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§14 Nutzung von Bild- und Videomaterial
Im Rahmen von Bauprojekten oder Mietgeschäften dürfen Fotos oder Videos vom Auftragnehmer zu Werbezwecken verwendet werden, sofern keine erkennbaren Personen ohne Einwilligung abgebildet sind.
§15 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
§16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist bei privaten sowie gewerblichen Kunden der Sitz des Auftragnehmers.
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt dieser AGB unberührt. Es gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.